Erbrecht

Im Falle des Todes eines Angehörigen können komplexe Probleme entstehen, die im Familienkreis zu Streitigkeiten führen. Zudem können Forderungen von Dritten oder staatlicher Seite auf den Erben zukommen.

Bei der Lösung dieser Probleme unterstützen wir Sie.

Generell raten wir an, die eigenen Angelegenheiten zu Lebzeiten rechtzeitig und vorausschauend zu regeln. Dazu gehören nicht nur Verfügungen für den Todesfall, sondern auch Entscheidungen über die Einleitung und Unterlassung medizinischer Maßnahmen sowie die Bestimmung einer für die eigenen Angelegenheiten verantwortlichen Person für den Fall, dass eine Äußerung des eigenen Willens nicht mehr möglich ist.

Daher beraten und vertreten wir unsere Mandanten vor allem in den Bereichen:

  • Beratung und Erstellung einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

  • Erarbeitung eines Vorsorgekonzepts

  • Gestaltung eines Erbvertrags oder Testaments

  • Beratung und Vertretung von Erben und Erbengemeinschaften

  • Geltendmachung oder Abwehr eines Pflichtteilsanspruchs und Pflichtteilsergänzungsanspruchs

  • Testamentsvollstreckung

Kontakt

Neundorfer Str. 88
08523 Plauen


Telefon 03741 / 406 60 10


Fax 03741 / 406 60 11


E-Mail
ra@oberdorfer-truhm.de


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