Die Gebühren des Rechtsanwalts sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Sie berechnen sich entweder nach dem Gegenstandswert oder sind als Rahmengebühren festgelegt.
Auch bei Rechtsschutzversicherungen gilt die freie Anwaltswahl. Empfiehlt die Rechtsschutzversicherung einen Rechtsanwalt, ist man keinesfalls daran gebunden, sondern kann immer den Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen. Dies sieht das Gesetz so vor.
Bei Bedürftigkeit besteht die Möglichkeit, staatliche Unterstützung in Form von Beratungshilfe und Verfahrens- bzw. Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Sprechen Sie uns einfach an.
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